Die Reitordnung

Allgemeines

Es ist auf ordnungsgemäße Reitkleidung zu achten, d.h. Reithose mit Stiefeln, auf gar keinen Fall Turnschuhe – keine offenen und flatternden Jacken, keine überlangen Schals. Minderjährige haben eine Reitkappe zu tragen.

Reitunterricht

Der Reitunterricht findet gemäß Unterrichtsplan statt. Privatunterricht ist nur auf Außenplätzen – nicht in der Reithalle – gestattet.

    Verhalten in der Reitbahn

    • Vor dem Betreten oder dem Verlassen der Bahn ist „Tür frei“ zu rufen und die Antwort „Ist frei“ abzuwarten.
    • Auf- und Absitzen sowie Halten zum Nachgurten erfolgt stets in der Mitte des Zirkels.
    • Es ist immer ein Sicherheitsabstand von mindestens einer Pferdelänge einzuhalten.
    • Wird geleichzeitig auf beiden Händen geritten, gilt die Vorfahrtsregel „linke Hand vor rechter Hand“.
    • Schrittreitende lassen trabenden oder galoppierenden Reitern den Hufschlag frei.
    • „Ganze Bahn“ geht vor Zirkel

    Longieren

    Longieren ist nur mit geeigneter Zäumung gestattet, d.h. Trense oder Kappzaum (kein Halfter) und ggfs. entsprechend ausgebunden. Das Longieren in der Reithalle ist nur mit Einverständnis aller Anwesenden Reiter gestattet. Befinden sich mehr als 2 Pferde in der Bahn, darf nicht mehr longiert werden.

    Springen

    Das Springen in der Reithalle ist nur an dem dafür festgelegten Wochentag zulässig. Die Benutzung des vorhandenen Hindernismaterials steht allen Reitern frei. Nach Gebrauch sind die Hindernisse ordnungsgemäß aus der Reithalle zu entfernen und zu lagern. Der Außenparcours kann täglich genutzt werden. Am Boden oder über Kreuz stehende Stangen müssen nach Beendigung der Arbeit unbedingt hochgenommen werden.

    Reiten im Gelände

    Hinsichtlich des Reitens im Gelände wird auf das Merkblatt der FN „12 Gebote für das Reiten im Gelände“ sowie die Vorschriften der StVO verwiesen.

    Sonstiges

    • Hunde sind auf der Reitanlage an der Leine zu führen und dürfen nicht angebunden allein gelassen werden.
    • Der Pferdemist ist aus der Reithalle, dem Vorplatz und dem Zugweg zur Reithalle zu entfernen.
    • Vor dem Verlassen der Reithalle sind den Pferden die Hufe auszukratzen. Außerdem ist der Vorraum zu fegen.
    • Beide Außenplätze können bei Dunkelheit beleuchtet werden. Die Kippschalter befinden sich am Laternenpfahl bzw. am Geräteschuppen und sind nach der Reitstunde unbedingt wieder auszuschalten.
    • Die Pflegezeiten für Halle und Reitplätze werden saisonabhängig durch Aushang am schwarzen Brett bekanntgegeben und sind einzuhalten.
    • Es obliegt dem letzten Reiter (ab 19.00 Uhr) in der Reithalle das Licht zu löschen und die Hallentür mit dem Vorhängeschloss zu schließen.
    • Pferde dürfen auf dem Springplatz nicht freilaufen. Außerdem ist es nicht erlaubt über die Steineinfassung zu reiten. Die Düsen der Reitplatzberegnung könnten dabei beschädigt werden.

    Schlussbemerkung

    Bei Verstößen gegen die Reitordnung hat der Vorstand das Recht zunächst Abmahnungen auszusprechen und bei wiederholter Missachtung den Ausschluss durch die Mitgliederversammlung vorzubereiten.