Allgemeines
Die Reitanlage steht grundsätzlich jedem aktiven Mitglied zur Nutzung zur Verfügung. Manche besondere Veranstaltungen, wie Turniere, Lehrgänge, Arbeitsdienste machen es erforderlich, die Reitanlage für den allgemeinen Reitbetrieb zu sperren oder einzuschränken. Die Einschränkungen werden rechtzeitig bekannt geben.
Es ist auf ordnungsgemäße Reitkleidung zu achten, u.a. Reithose mit Stiefeln oder Chaps mit Reitstiefeletten. Das Reiten z. B. mit Turn- oder Halbschuhen sollte aus Sicherheitsgründen unterbleiben. Aus Sicherheitsgründen sollten lange Haare beim Reiten zusammengehalten werden.
Minderjährige Mitglieder haben eine Reitkappe zu tragen.
Reitunterricht
Reitunterricht ist grundsätzlich auf allen Plätzen und in der Reithalle unter der Nutzung eines Coachphones /Telefons möglich. Der unterrichtende Reitlehrer muss über eine aktuelle Reitlehrerhaftpflichtversicherung sowie eine gültige Trainerlizenz oder vergleichbare Ausbildung, wie z.B. Pferdewirt Schwerpunkt Reiten, Pferdewirtschaftsmeister, Reitwart verfügen.
Die Erteilung des Reitunterrichts durch fremde Reitlehrer bedarf der vorherigen Zustimmung des Vorstands.
Während des Spring- und Kinderunterrichts ist die Reithalle gesperrt.
Verhalten in der Reitbahn
- Befinden sich Reiter in der geschlossenen Bahn und möchte jemand mit oder ohne Pferd die Bahn betreten oder verlassen ist vor dem Betreten oder dem Verlassen der Bahn „Tür frei“ zu rufen und die Antwort „Ist frei“ abzuwarten.
- Auf- und Absitzen sowie Halten zum Nachgurten erfolgt stets in der Mitte des Zirkels.
- Halten und Schrittreiten auf dem Hufschlag ist bei mehr als einem Reiter in der Bahn untersagt. Der Hufschlag ist stets für Trab- und Galoppierende freizumachen, hierbei ist immer ein Sicherheitsabstand von mindestens 2,50 m einzuhalten.
- Wird die Reitbahn von mehreren Reitern benutzt, so ist aus Sicherheitsgründen ein Abstand von wenigstens einer Pferdelänge einzuhalten.
- Wird gleichzeitig auf beiden Händen geritten, gilt die Vorfahrtsregel „linke Hand vor rechter Hand“.
- „Ganze Bahn“ hat Vorrang vor Zirkel
- Beim Überholen wird auf der Innenseite vorbeigeritten.
- Befinden sich mehr als 5 Reiter in der Reithalle so ist auf Verlangen mindestens eines Reiters aus Sicherheitsgründen auf einer Hand zu reiten. Nach Ermessen oder auf Wunsch äußert der älteste Reiter in der Bahn, nach gewisser Zeit (ca. 5-7 Minuten) an: „Bitte Handwechsel“.
Longieren
Longieren ist in der Reithalle und auf dem Springplatz nur mit geeigneter Zäumung gestattet, d.h. Trense oder Kappzaum (kein Halfter) und ggfs. im Trab und Galopp entsprechend ausgebunden (bei weiteren Reitern in der Reithalle).
Das Longieren in der Reithalle ist nur mit Einverständnis aller Anwesenden Reiter gestattet. Befinden sich mehr als 2 Pferde in der Bahn, darf nicht mehr longiert werden.
Zur Schonung des Hallenbodens ist das „Mitwandern“ beim Longieren angebracht.
Das Longieren auf dem Dressurviereck ist verboten.
Springen
Beim Springen ist aus Sicherheitsgründen das Tragen einer sturzsicheren Kappe mit 3- oder 4-Punkt-Aufhängung zur Wahrung des Versicherungsschutzes Pflicht.
Das Springen in der Reithalle ist nur an dem dafür festgelegten Wochentag zulässig.
Die Benutzung des vorhandenen Hindernismaterials steht allen Reitern frei. Nach Gebrauch sind die Hindernisse ordnungsgemäß aus der Reithalle zu entfernen und zu lagern. Für Schäden an dem Hindernissmaterial kommt der betreffende Reiter/Pferdebesitzer auf. Schäden sind sofort dem Vorstand zu melden.
Der Außenparcours kann während der Saison (in der Regel April – Oktober) täglich genutzt werden. Bei Anwesenheit von mehr als einem Reiter auf dem Außenplatz hat der Reiter vor jedem Sprung durch „Sprung frei“ seine Absicht zu springen zu erkennen zu geben.
Am Boden oder über Kreuz stehende Stangen müssen nach Beendigung der Arbeit unbedingt hochgenommen werden.
Reiten im Gelände
Hinsichtlich des Reitens im Gelände wird auf das Merkblatt der FN „12 Gebote für das Reiten im Gelände“ sowie die Vorschriften der StVO verwiesen.
Sonstiges
- Der Pferdemist ist vor dem Verlassen der Anlage aus der Reithalle, von den Außenplätzen, dem Vorplatz der Reithalle und dem Zugweg zur Reithalle zu entfernen.
- Vor dem Verlassen der Reithalle sind den Pferden die Hufe auszukratzen. Außerdem ist der Vorraum zu fegen.
- Beide Außenplätze können bei Dunkelheit beleuchtet werden. Die Kippschalter befinden sich am Laternenpfahl bzw. am Geräteschuppen und sind nach der Reitstunde unbedingt wieder auszuschalten.
- Die Pflegezeiten für Halle und Reitplätze werden saisonabhängig durch Aushang am schwarzen Brett bekanntgegeben und sind einzuhalten.
- Es obliegt dem letzten Reiter (ab 19.00 Uhr) in der Reithalle das Licht zu löschen, die Stübchentür abzuschließen und die Hallentür mit dem Vorhängeschloss zu verschließen.
- Pferde dürfen auf dem Springplatz nicht freilaufen. Außerdem ist es nicht erlaubt über die Steineinfassung zu reiten. Die Düsen der Reitplatzberegnung könnten dabei beschädigt werden.
- Auf der gesamten Anlage ist das Rauchen innerhalb der Gebäude untersagt.
- Alle Anträge und Beschwerden sind an den Vorstand zu richten.
Schlussbemerkung
Bei Verstößen gegen die Reitordnung hat der Vorstand das Recht zunächst Abmahnungen auszusprechen und bei wiederholter Missachtung den Ausschluss durch die Mitgliederversammlung vorzubereiten.
Im Übrigen gelten die allgemein üblichen Reitregeln, soweit sich aus der vorstehenden Reitordnung und der Satzung nichts anderes ergibt.
Ein sportlich faires Verhalten aller Mitglieder wird vorausgesetzt.
Die Aufsicht über die, in der Reitordnung und Satzung festgelegten Regeln sollte nicht alleine dem Vorstand überlassen bleiben; hierzu sind alle Mitglieder aufgerufen.
Das Vereinsvermögen und die Vereinsgegenstände gehören allen Mitgliedern, alle sollten sich daher verantwortlich fühlen, nicht nur Vorstandsmitglieder.
Der Vorstand
