Aufgaben und Ziele unseres Vereines sind die Errichtung und Unterhaltung einer Reitsportanlage und die Ausbildung am Pferd einschließlich der sportlichen Jugendpflege sowie der Förderung der Landespferdezucht und die Durchführung von Leistungsprüfungen für Pferde.
Vorstand
1. Vorsitzende | Sabrina Deike-Hesse (0176-56844627 |
2. Vorsitzende | Christine Cramm-Behrens |
Jugendwartin | Birgit Busch |
Sportwartin | Svenja v. Richthofen |
Kassenwartin | Lisa Nolte |
Schriftführerin | Dorothee Göhmann |
Jugendsprecherin | Marlene v. Scheidt |
Beirat | Sybille Flasbarth / Henning Rehren |
Aufnahmegebühr / Beiträge
Aufnahmegebühr für aktive Mitglieder | einmalig | 160,- € | |
Aufnahmegebühr für Jugendliche | einmalig | 80,- € | |
Jahresbeitrag für Turnierreiter/-lizenz | Entfall von Pos 1/2 & 8 | 50,- € | |
Jahresbeitrag für aktive Mitglieder | über 18 Jahre | 150,- € | |
Jahresbeitrag für aktive Mitglieder | unter 18 Jahre | 70,- € | |
Jahresbeitrag für passive Mitglieder | 30,- € | ||
Nutzung der Reitanlage pro Pferd | jährlich | 125,- € | |
Nicht geleistete Arbeitsstunden | pro Stunde | 15,- € |
Ab dem 01.07.2022 gilt für unsere Mitglieder, welche die Reitanlage benutzen:
Die Mitglieder ab dem 14. Lebensjahr sind verpflichtet, jährlich 8 Arbeitsstunden zum Erhalt der Anlage zu leisten. In Turnierjahren müssen 14 Stunden geleistet werden, die Turnierstunden werden dabei voll angerechnet. Nicht erbrachte Arbeitsstunden werden finanziell abgegolten. Arbeitsstunden, welche zu viel in einem Jahr erbracht wurden, können nicht auf das Folgejahr und auf andere Mitglieder überschrieben werden.
Änderung des Status (von aktiv auf passiv) für das Folgejahr sind bis spätestens zum 31.12. eines jeden Jahres gegenüber dem Vorstand schriftlich anzuzeigen. Danach werden für das Folgejahr keine Veränderungen mehr angenommen.
Kündigung der Mitgliedschaft: bis spätestens zum 30.09. eines jeden Jahres für das Folgejahr
Nutzung der Reitanlage durch Fremdreiter/-pferd
einmalige Nutzung durch Fremdreiter mit -pferd, welches nicht im Besitz oder Eigentum eines Vereinsmitglieds steht | 10,- € |
Einmalige Nutzung durch Fremdreiter mit Vereinspferd, welches im Besitz oder Eigentumg eines Vereinsmitglieds steht | 5,- € |
Einmalige Nutzung durch Vereinsmitglied mit fremden Pferd, welches nicht im Besitz oder Eigentum eines Vereinsmitglied steht | 5,- € |
monatliche Nutzung durch Fremdreiter mit Vereinspferd, welches im Besitz oder Eigentum eines Vereinsmitglieds steht. | 20,- € |
monatliche Nutzung durch Vereinsmitglied mit fremden Pferd, welches nicht im Beitz oder Eigentum eines Vereinsmitglieds steht. | 20,- € |
monatliche Nutzung durch Fremdreiter mit -pferd, welches nicht im Besitz oder Eigentum eines Vereinsmitglieds steht | 40,- € |
Die Gebühren sind bei einmaliger Nutzung unverzüglich nach der Nutzung zu begleichen.
Die Gebühren sind bei monatlicher Nutzung jeweils bis zum 3. Werktag eines jeden Monats zu begleichen.
Der Fremdreiter muss die Stammmitlgiedschaft eines Reitvereins nachweisen können.